| Strafenkatalog - was schockt uns? |
| Dienstag, 28. März 2006 | |
Knobelvereinigung Dementia 04Der StrafenkatalogStand: 21.09.2006
Beim Knobeln
Vergehen, bei denen € 0,50 fällig sind
§1 Nicht wissen, wann man mit würfeln dran ist.
§2 Das Laden vergessen. Muss natürlich schon ein bisschen dauern, bevor es eine Strafe gibt
(spätestens wenn der zweite Spieler mit seinen Würfen beginnt ist eine Strafe fällig).
§4 Nicht aufpassen, ob man schon 3 mal gewürfelt hat.
§5 Als Honecker die Kappe zwischendurch lüften.
§6 Kappenhattrick (und die Kapp den restlichen Abend auf der Hirse).
§7 Durchmarsch (Blattschuss).
§8 Vorstandsmitglied nicht mit dessen Dementia-Titel ansprechen.
Vergehen, bei denen man eine Hälfte verliert
§9 Würfel fallen lassen.
§10 Becher fallen lassen.
§11 Witwe Scholz ignorieren.
§12 Sangesrunde ignorieren.
Vergehen, bei denen man eine Runde verliert
§13 Nachweislich bescheißen.
§14 Mehr Würfe als in dieser Runde erlaubt.
Strafen mit individuellem Strafmaß
§15 Würfelakrobatik (€ 10,00).
Zu Beginn der Vorstandssitzung§16 Knobelgedöns vergessen (€ 1,00).
§17 Zu spät erschienen ohne Ankündigung (pro 10 Min. € 0,50 max. € 3,00), nach 1 Stunde wird dies als
"ohne Abmeldung gefehlt" gewertet. Abmeldung kann zu jeder Zeit auf jede Weise bei jedem Vorstandsmitglied erfolgen.
§18 zweimal ohne Abmeldung gefehlt (€ 5,00).
§19 Der Höchstbetrag an Bußgeld pro Vorstandssitzung ist auf € 10,00 festgesetzt.)
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